
Eine solche Anonymisierung wäre bei E1 itedaten nur möglich, wenn auf die
Einbeziehung von detai
11 ierten Posi tionsmerkmal en in die Ergebni sdatei ver-
zichtet würde; damit wäre allerdings eine sinnvolle Analyse weitgehend un-
möglich, da erst eine Erfassung verschiedener Positionsmerkmale differen-
zierte Analysen nach unterschiedlichen Gesichtspunkten, wie z. B. nach
Bun-
des1 ändern, Ressorts, Branchen oder Posi tionstypen er1 aubt. Bei einer Kom-
bination verschiedener Posi tionsmerkmal e wird die Gruppe der Personen, auf
die diese Merkmale zutreffen, aber oftmals so klein, daß bei Hinzuziehung
weiterer Variablen wie Alter, Parteizugehörigkei
t,
Ausbildung usw. eine
Identifikation von ei nzel nen Personen nicht mehr ausgeschlossen werden
kann. Dies kann selbst für undifferenzierte Positionsmerkmale und große
Gruppen zutreffen, gilt aber noch in weitaus stärkerem Maße für Angehörige
kleiner Gruppen mit herausgehobenen Positionen wie z. B. Minister.
Die Datenschutzbestimmungen gestatten nun die el ektroni
sche Verarbeitung
personenbezogener Daten für den
Fa1 1
,
daß die Befragten dazu ihre schrift-
liche Einwilligung gegeben haben
(§
3.2
Bundesdatenschutzgesetz). Nach ein-
gehender Diskussion mit Datenschutzexperten entschieden wir uns
für die
Einhol ung einer so1 chen schri
ftl
ichen Einwill igung. Die Befragten wurden
jeweils vor Beginn des Interviews darum gebeten. In einem gleichzeitig mit
der
Einwill
i
gungserkl ärung ausgehändigten Merkblatt zum Datenschutz waren
alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt, und den Befragten wur-
de die vertrauliche Behandlung der Daten zugesichert. Diese Vorgehensweise
wurde im Pretest erfolgreich erprobt und führte auch in der Haupterhebung
zu
keiner1 ei Schwierigkeiten.
Auch im Rahmen der Rückfragen, die von Zielpersonen über die Studie ge-
stellt wurden, nahm der Datenschutz nur eine sehr untergeordnete Rolle ein.
Eine kleine Zahl von Ziel personen verlangte die Zusicherung, daß der
Daten-
satz voll ständig anonymisiert und jeder Posi tionsbezug gelöscht werden müs-
se; dem konnten wir aus wissenschaftl ichen Gründen nicht zustimmen. Auch
wurde von einigen Zielpersonen gefordert, daß Fragebogen und Dateien nach
einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren vernichtet bzw. gelöscht würden;
dieser Forderung konnte ebenfalls nicht zugestimmt werden. Jedoch zeigten
auch diejenigen Zielpersonen, die Rückfragen zur Handhabung des Datenschut-
zes hatten, überwiegend Verständnis dafür, daß eine voll ständige
Anonymi-
sierung des Datensatzes weder mögl ich noch sinnvoll ist und letztendl ich
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